Analog zu den Amtstagen bei den zuständigen Bezirksgerichten haben Sie die Möglichkeit, bei spezifischen arbeits- und sozialrechtlichen Fragestellungen den Amtstag des Arbeits- und Sozialgerichts in Wien in Anspruch zu nehmen.
Grundsätzlich wird der Amtstag jeden Dienstag von 08:00 bis 12:00 Uhr abgehalten. Bitte informieren Sie sich eigenständig über mögliche Änderungen auf der offiziellen Website des Arbeits- und Sozialgerichts Wien.https://www.justiz.gv.at/asg-wien/arbeits-und-sozialgericht-wien.274.de.html
Für Arbeitsrechtsklagen und Lehrlingsbelehrungen am Amtstag ist möglicherweise eine telefonische Voranmeldung notwendig. Formulare zur Einreichung von Klagen werden auch im Servicecenter während der angegebenen Öffnungszeiten zur Verfügung gestellt. Bitte wenden Sie sich in dringenden Angelegenheiten, insbesondere bei drohendem Fristablauf, auch außerhalb des regulären Amtstages an das zuständige Gericht.
Es liegt Ihrer Verantwortung, sich rechtzeitig und eigenständig über die genauen Termine und Uhrzeiten der Amtstage bei den jeweils zuständigen Bezirksgerichten zu informieren. Auch spezifische Regelungen oder erforderliche Unterlagen können je nach Gericht variieren. Daher wird empfohlen, sich im Vorfeld direkt bei der zuständigen Stelle zu erkundigen.
Jedes gerichtliche Schriftstück erfordert Ihre umgehende Aufmerksamkeit. Falls Sie unsicher sind, nutzen Sie die jeweiligen Beratungsstellen, um sich zu informieren und beraten zu lassen. Bringen Sie das Schriftstück unbedingt mit, damit Ihnen gezielt weitergeholfen werden kann.

Amtstage beim Arbeits- und Sozialgericht Wien
Kontakt:
- Telefon: +43 1 40127
- Fax: +43 1 40127 305230
Amtstag:
- Dienstag von 08.00 bis 12.00 Uhr
Adresse:
- Althanstraße 39-45,
- 1091 Wien